AGB
DIAMOND BUSINESS KG | Johannes-Schilling-Straße 24 | 97483 Eltmann
1. Erscheinungsweise
DIAMOND BUSINESS erscheint quartalsweise als Printausgabe.
2. Anzeigen
Der Anzeigenauftrag ist für die Dauer des mündlich oder schriftlich getroffenen Vertragsabschlusses gültig. Die Art der Ausführung und der Umfang der zu schaltenden Anzeigen ergeben sich aus dem Vertrag bzw. aus dem formlosen Auftragswunsch des Inserenten. DIAMOND BUSINESS gewährleistet die drucktechnisch zeit- und ortsbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen. DIAMOND BUSINESS hat das Recht, von Aufträgen, die in Form und Inhalt gegen geltende Gesetze verstoßen oder zu Bedenken sittlicher oder fachlicher Art Anlass geben, ohne weitere Begründung Abstand zu nehmen. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber informiert.
Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen bzw. der Beilagen ist der Werbetreibende verantwortlich. Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen und für die Herstellung von Druckunterlagen bzw. für Änderungen sind nicht in den Anzeigenpreisen enthalten. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Grundlage hierfür ist die durchschnittliche Druckleistung nach dem jeweiligen Druckverfahren und der verwendeten Papierqualität. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen von Originalen nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Farbproofs und dem Auflagendruck.
Erhält DIAMOND BUSINESS die Anzeigenunterlagen nicht rechtzeitig zum Anzeigenschluss (= Redaktionsschluss), wird der bestehende Anzeigenauftrag in der darauf folgenden Ausgabe erfüllt. DIAMOND BUSINESS wird von der Haftung befreit, wenn vereinbarte Platzierungen durch Versäumnisse des Auftraggebers nicht eingehalten werden können oder durch fehlende Unterlagen eine Minderung der Druckqualität eintritt.
Der Auftraggeber ist für das von ihm zur Verfügung gestellte Material (Text, Bild, etc.) in vollem Umfang verantwortlich. Er hat für die Wahrung der Text- & Bildrechte Sorge zu tragen und darf keine Inhalte zur Verfügung stellen, die gegen die Urheberrechte in welcher Form auch immer verstoßen könnten. Im Umkehrschluss ist die DIAMOND BUSINESS KG aus der rechtlichen und finanziellen Verantwortung für urheberrechtlich geschützte Inhalte, die vom Auftraggeber veröffentlicht werden, enthoben. Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sind an den Auftraggeber zu richten.
Für die Druckqualität überlassener Fotos oder digitaler Medien, sowie für Fehler aus fernmeldetechnischen Übermittlungen, übernimmt DIAMOND BUSINESS keine Haftung. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Reproduktion erfolgt stets bestmöglich. Jedes in der DIAMOND BUSINESS abgedruckte Titelbild wird ebenfalls für 12 Monate ab Erscheinung kostenfrei auf der Startseite unserer Homepage www.diamond-business.world angezeigt. Für die Onlinepräsentation werden die Bildrechte ebenfalls vorausgesetzt. Bildlizenzverletzungen werden sofort an das verursachende Unternehmen weitergeleitet.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist von drei Arbeitstagen zurückgibt, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unvollständigem oder falschem Abdruck der Anzeige das Recht auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige, sofern der Fehler von DIAMOND BUSINESS zu vertreten ist. Die Frist für Mängelrügen/Reklamationen endet nach 14 Tagen ab dem ersten Erscheinungstag bzw. nach Zustellung eines Belegexemplars. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Bei kostenfreien Anzeigen oder bei Textanzeigen, die das vorgegebene maximale Textvolumen überschreiten, behält sich DIAMOND BUSINESS vertretbare Kürzungen vor. Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf Ersatz besteht in diesem Falle nicht. Eine Kündigung des Anzeigenauftrages ist nach Anzeigenschluss nicht mehr möglich, es sei denn, ein gewichtiger Grund liegt vor. Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Bei Rücktritt des Auftraggebers von einer Mehrfachbuchung werden 50% der Gesamtauftragshöhe der nicht abgenommenen Anzeigen als Schadensersatz fällig, bei Rücktritt von einer Einfachbuchung 30% der Auftragshöhe, ohne dass DIAMOND BUSINESS den Einzelnachweis zu führen hat. Gewährte Rabatte sind unwirksam und werden wieder vom Auftraggeber zurück gefordert. Druckunterlagen werden bis zu sechs Monate nach Erscheinen archiviert und nur auf besonderer Aufforderung seitens des Auftraggebers zurückgegeben. Werbeagenturen oder Vermittler müssen sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisangaben von DIAMOND BUSINESS halten. Die von DIAMOND BUSINESS gewährte Mittlerprovision, die in der Regel 15% beträgt, darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Agenturrabatte schließen Mengenrabatte aus. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die aktuellen Preise für Neukunden ab sofort in Kraft. Laufende Aufträge behalten die vereinbarten Konditionen mit der maximalen Vertragsdauer.
3. Abonnements
Jahresabonnement: Inland € 46,– (inkl. USt und Versandkosten), Ausland € 55,– (inkl. Versandkosten). Das Jahresabonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Wir bitten bei Auslandsüberweisungen für Abo-Zahlungen darauf zu achten, dass der genaue Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben wird. Abgezogene Bankgebühren müssen wir der Rechnung wieder aufschlagen.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Die Rechnungsbeträge sind, falls nichts anderes auf den Rechnungen vermerkt ist, sofort und ohne Abzug fällig. Nichtberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden dem Verlag Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist der Verlag berechtigt, noch ausstehende Werbung und Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse zu veröffentlichen bzw. auszuliefern.
5. Rücktritt
Nach Redaktionsschluss besteht kein Rücktrittsrecht von einer Werbung/Anzeige oder den Einträgen im Lieferantenverzeichnis.
6. Stornierung
Im Falle einer Stornierung oder nicht Inanspruchnahme eines Auftrages, fallen 15% des Auftragswertes an Gebühren an.
7. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz.
8. Erfüllung und Gerichtsstand ist Bamberg.